Unsere Bürozeiten
Montag - Freitag
10:00 - 13:00 Uhr
15.00 - 17.00 Uhr
Das Büro ist ebenerdig
und stufenlos und somit
für Rollstuhlfahrer sehr
gut zugänglich.
Unsere Anschrift
Pflegedienst
Seniorplus GbR
Kaiser-Wilhelm-Platz.9
45276 Essen
Tel.: 0201- 47 94 6 94
Fax.:0201 - 17 15 619
Infos - Gut zu wissen - Grundvoraussetzung für eine solide gemeinsame Zusammenarbeit
Funktionsweise der Verordnung häuslicher Krankenpflege
Wie unter „Leistungen der Behandlungspflege“ bereits beschrieben, ist die medizinische Behandlungspflege
ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege nach SGB V und dient zur Sicherung der ärztlichen Behandlung.
Damit wir für Sie tätig werden können und mit der Krankenkasse abrechnen können, benötigen wir die
„Verordnung über Häusliche Krankenpflege“ die der behandelnde Arzt ausstellt. Diese Verordnung ist jedoch
nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege, einer Leistung der Pflegeversicherung.
Der Arzt verwendet hierfür das Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege“.
Die Erstverordnung ist zunächst vom Gesetzgeber bei Entlassung aus dem Krankenhaus auf 5 Tage, ansonsten
auf 14 Tage beschränkt. Im Anschluss kann - je nach Bedarf - eine Folgeverordnung z.B. für einen Monat, pro
Quartal, pro Halbjahr oder für ein ganzes Jahr ausgestellt werden.
Wir begrüßen in bestimmten Fällen ausdrücklich die Ausstellung einer Verordnung für ein ganzes Jahr. Dies ist
von Arzt zu Arzt jedoch unterschiedlich, obwohl die Vorteile für alle Parteien auf der Hand liegen!
•
Senkung der Personalkosten Ihrer Krankenkasse, Ihres Arztes und Ihres Pflegedienstes
(je mehr VO pro Patient ausgestellt werden, desto höher der Verwaltungsaufwand für alle Parteien)
•
Senkung der Materialkosten für die Kassenärztliche Vereinigung die die Formulare drucken lässt und an
die Praxen weiterleitet
Gerne übernehmen wir die Abwicklung der Erstverordnung bei Ihrem Arzt, so haben Sie keine zusätzlichen
Wege und Belastungen, sprechen Sie uns an.
Aktualisiert: 23. April 2021